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Mit dem Beschluss (EU) 2019/792 des Rates hat der Rat das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission mit der Ausübung bestimmter Befugnisse beauftragt, die gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates , der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle des Generalsekretariats des Rates (im Folgenden „Generalsekretariat“) im Zusammenhang mit der Verwaltung individueller finanzieller Ansprüche übertragen worden sind.
Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels wird die Europäische Kommission — das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)…
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission wird in Bezug auf die Beamten und Bediensteten des…
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung individueller…
Im Einklang mit der am 3. Mai 2019 zwischen dem PMO und dem Generalsekretariat des Rates geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung ist das PMO für die…
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung der finanziellen…
Dem Direktor des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission werden die Anweisungsbefugnisse übertragen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.