Erwägungsgrund 3 32019D0813
Auf seiner 49. Tagung am 10. Juni 2019 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren ab dem 1. Juli 2019 beschließen.
Auf seiner 49. Tagung am 10. Juni 2019 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren ab dem 1. Juli 2019 beschließen.