Erwägungsgrund 3 32019D0837
Die Kommission handelte — im Namen der Union — eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Folgenden „Vereinbarung“) aus. Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/1549 des Rates wurde die Vereinbarung vorbehaltlich ihres Abschlusses am 8. November 2018 unterzeichnet.