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Es sollte eine Geschäftsordnung für die Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ festgelegt werden.
Es sollte eine Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ festgelegt werden —
Da die von der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ anzunehmende Geschäftsordnung für die Union verbindlich sein wird, sollte festgelegt werden, welcher…
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1/2019 der EU-Korea-Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ vom 17. September 2019 zur Annahme ihrer Geschäftsordnung…
Nach Artikel 240 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Unterausschuss für geografische Angaben (im Folgenden „Unterausschuss“) eine Geschäftsordnung.
Der im Namen der Union in der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ zu vertretende Standpunkt im Zusammenhang mit der Annahme ihrer Geschäftsordnung beruht auf…
Die gemäß dem Anhang festgelegte Geschäftsordnung des Unterausschusses für geografische Angaben wird angenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.