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Am 25. November 2021 erzielten die Vertragsparteien in der achten Sitzung der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ eine Einigung über die Erweiterung der Liste der geschützten geografischen Angaben in den Anhängen 10-A und 10-B des Abkommens. Die Änderung der Anhänge 10-A und 10-B umfasst unter anderem eine Aktualisierung der Verweise auf Rechtsvorschriften, die Streichung geografischer Angaben, die in der Union nicht mehr geschützt sind, die Änderung bestimmter geografischer Angaben, insbesondere wenn sich der Name geändert hat, sowie die Erhöhung der Zahl der durch die Anhänge des Abkommens geschützten geografischen Angaben durch Aufnahme von 43 geografischen Angaben der Union und 41 geografischen Angaben Koreas.
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren in die Anhänge 10-A und…
Gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 des Abkommens kann die Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ beschließen, die Anhänge 10-A und 10-B zu ändern, indem einzelne…
Im Rahmen des Ausschusses „Geistiges Eigentum“ bestätigten die Europäische Union und Japan (im Folgenden „Vertragsparteien“), dass der Gemischte Ausschuss ab…
Für die Zwecke der Artikel 10.17 (System zum Schutz geografischer Angaben) und 10.18 (Änderung der Liste der geografischen Angaben) des Abkommens werden die…
Im Rahmen des Ausschusses „Geistiges Eigentum“ bestätigten die Europäische Union und Japan (im Folgenden „Vertragsparteien“), dass der Gemischte Ausschuss ab…
Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.