Beschluss (EU) 2019/669 der Europäischen Zentralbank vom 4. April 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/10 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2019/9)
Daher soll der Beschluss EZB/2013/10 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32019D0009
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