Erwägungsgrund 2 32020D2090BESCHLUSS (EU) 2020/2090 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/10 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2020/60)
Daher sollte der Beschluss EZB/2013/10 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32019D0039BESCHLUSS (EU) 2019/2195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/14 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2019/39)
Der Beschluss EZB/2010/14 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32019D0027BESCHLUSS (EU) 2019/1378 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. August 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise (EZB/2019/27)
Daher sollte der Beschluss EZB/2014/16 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0730BESCHLUSS (EU) 2021/730 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1349 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde (EZB/2021/19)
Der Beschluss (EU) 2019/1349 (EZB/2019/25) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0046BESCHLUSS (EU) 2016/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
Der Beschluss EZB/2013/1 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32020D0614BESCHLUSS (EU) [2020/614] DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/25)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend geändert werden —