Erwägungsgrund 5 32019D0984
Der Verkehrssektor und die Ausrüstungshersteller müssen genügend Zeit haben, um neue Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln. Damit die Vorteile flexiblerer Vorschriften für die Gestaltung von Führerhäusern ausgeschöpft werden können, muss die Kommission Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass möglichst bald die erforderlichen technischen Bestimmungen erlassen werden können, damit die Markteinführung einer neuen Generation von Führerhäusern möglichst reibungslos und zügig vonstattengehen kann. Darüber hinaus sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen im mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Technischen Ausschuss — Kraftfahrzeuge nach Kräften darum bemühen, dass umgehend eine Stellungnahme abgegeben wird. Stimmen die von der Kommission beabsichtigten Maßnahmen nicht mit der Stellungnahme des Ausschusses überein oder wird keine Stellungnahme abgegeben, so wird die Kommission unverzüglich gemäß Artikel 5a Absatz 4 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates handeln.