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Am 13. Dezember 2018 und 6. Februar 2020 erließ die Republik Bulgarien einschlägige nationale Rechtsvorschriften, die sowohl gewährleisten, dass die BNB verpflichtet ist, sämtliche Maßnahmen in Bezug auf beaufsichtigte Unternehmen zu ergreifen, zu denen die EZB auffordert, als auch, dass von der EZB gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassene Rechtsakte in der Republik Bulgarien verbindlich und durchsetzbar sind. Bei der Bewertung dieser Rechtsvorschriften hat die EZB auch deren praktische Anwendung berücksichtigt.
Am 12. Juli 2019 und 7. April 2020 erließ die Republik Kroatien einschlägige nationale Rechtsvorschriften, die sowohl gewährleisten, dass die HNB verpflichtet…
Ab dem 1. Oktober 2020 nimmt die EZB die Aufgaben in den in Artikel 4 Absätzen 1 und 2 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 genannten Bereichen in…
Am 24. Juni 2020 beschloss der EZB-Rat, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Republik Bulgarien einzugehen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung…
Entsprechend Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird mit diesem Beschluss eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der BNB zum Zwecke der…
Am 25. Juli 2019 hat die EZB eine umfassende Bewertung bestimmter Kreditinstitute abgeschlossen, die in der Republik Bulgarien niedergelassen sind. Die…
Ungeachtet des Absatzes 1 gilt für die Ermittlung von bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen gemäß Artikel 110 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.