Erwägungsgrund 1 32020D1015
Am 18. Juli 2018 teilte die Republik Bulgarien der Europäischen Zentralbank (EZB) ihr Ersuchen mit, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (nachfolgend die „BNB“) nach Maßgabe von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 eingehen zu wollen.