Erwägungsgrund 2 32021D2074BESCHLUSS (GASP) 2021/2074 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 wurde die Finanzhilfevereinbarung mit der FRS am 21. Dezember 2017 unterzeichnet. Die…
Erwägungsgrund 1 32021D2074BESCHLUSS (GASP) 2021/2074 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Rat hat am 18. Dezember 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2370 , mit dem der Fondation pour la recherche stratégique (FRS — Stiftung für strategische…
Erwägungsgrund 2 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Durchführungszeitraum der Finanzierungsvereinbarung endet am 4. Februar 2022.
Erwägungsgrund 2 32020D0795BESCHLUSS (GASP) 2020/795 DES RATES vom 16. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Dieses Finanzierungsabkommen wurde mit dem Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (UNODA) am 10. August 2017 geschlossen und läuft am 10. August…
Art. 2 Abs. 4 32022D0338Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme sind ab dem 1. Januar 2022 bis zu einem vom Rat festzulegenden Zeitpunkt förderfähig:
Erwägungsgrund 2 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Der Durchführungszeitraum des Abkommens endet am 20. Dezember 2022.