Erwägungsgrund 1 32020D1067
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1864 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch (im Folgenden: Abkommen) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 9. Dezember 2019 unterzeichnet.