Beschluss (EU) 2020/1067 des Rates vom 13. Juli 2020 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch
Der vorliegende Beschluss betrifft ausschließlich die EU-Handelspolitik und setzt ein Abkommen im Anschluss an Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXVIII des GATT 1994 um, ein Recht der Union nach dem Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO).
Erwägungsgrund 2 32020D1067
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