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Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat der EZB-Rat mit Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) ein neues zeitlich befristetes Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) eingerichtet. Das PEPP gilt für alle Kategorien von Vermögenswerten, die im Rahmen des erweiterten Programms der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) zugelassen sind, welches das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (PSPP), das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) umfasst.
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) hat…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Finanzlage infolge der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19)…
Durch den Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) wurde für geldpolitische Zwecke ein zeitlich befristetes…
Durch den Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) wurde für geldpolitische Zwecke das zeitlich befristete…
Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen wirtschaftlichen und finanziellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten…
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat, die Bandbreite notenbankfähiger Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.