Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss (EU) 2020/1143 der Europäischen Zentralbank vom 28. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/36)
Ein neuer Chat, das ganze 32020D1143 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.