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Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 4. Juni 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu ändern. Diese Änderungen sind darauf gerichtet, das notwendige Maß an geldpolitischer Akkommodierung und eine reibungslose Transmission der Geldpolitik über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg zu gewährleisten. Damit wird ein Beitrag zum Ausgleich der außergewöhnlich steilen und rasanten pandemiebedingten Verschlechterung des erwarteten Inflationsverlaufs erbracht.
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch den Ausbruch und die rasant…
Entsprechend seinem Mandat, die Preisstabilität zu gewährleisten, hat der EZB-Rat am 10. Dezember 2020 beschlossen, einige Gestaltungsmerkmale des PEPP zu…
Am 8. Dezember 2016 hat der EZB-Rat in Übereinstimmung mit seinem Mandat die Preisstabilität zu gewährleisten, entschieden, dass bestimmte Parameter des APP…
Im Detail hat der EZB-Rat beschlossen, den gesamten gesonderten Umfang des PEPP um 600 Mrd. EUR auf insgesamt 1 350 Mrd. EUR zu erhöhen. Als Reaktion auf die…
Zur Verhinderung des Risikos eines unangemessenen Anziehens der finanziellen Bedingungen in einer Zeit, in der die Erholung von dem durch die Pandemie…
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat ferner, dass soweit selbst auferlegte Beschränkungen die EZB möglicherweise daran hindern, so zu handeln, wie es zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.