Beschluss (EU) 2020/1205 der Kommission vom 6. August 2020 zu den von der Slowakischen Republik gemäß Artikel 114 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den Cadmiumgehalt von Phosphatdüngern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5285) (Nur der slowakische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32020D1205
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