Erwägungsgrund 3 32020D1236Mit Schreiben vom 1. Juli 2020 stellten die Niederlande einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der…
Erwägungsgrund 19 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Niederlande sollten daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30.…
Erwägungsgrund 4 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Niederlande beantragen die Ermächtigung, den in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni…
Erwägungsgrund 9 32020D1219BESCHLUSS (EU) 2020/1219 DER KOMMISSION vom 20. August 2020 zur Ermächtigung Italiens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Unter Bezugnahme auf Artikel 2 Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 sollte Italien daher ermächtigt werden, die entsprechenden in Artikel 2 Absätze 1…
Erwägungsgrund 17 32020D1237BESCHLUSS (EU) 2020/1237 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, bestimmte der in Artikel 3 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5757) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Das Vereinigte Königreich sollte daher ermächtigt werden, den Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis 31. August 2020, auf den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung…
Erwägungsgrund 3 32021D1360BESCHLUSS (EU) 2021/1360 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 stellten die Niederlande einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der…