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Die Niederlande sollten daher ermächtigt werden, den in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 für die Zwecke dieser Bestimmung und des Artikels 2 Absatz 3 sowie den in Artikel 3 Absatz 1 jener Verordnung genannten Zeitraum um vier Monate zu verlängern.
Die Niederlande beantragen die Ermächtigung, den in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni…
Die Niederlande sollten daher ermächtigt werden, den Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 sowie die in Artikel 2 Absatz 1 und in…
Deutschland sollte daher ermächtigt werden, die in der Verordnung (EU) 2021/267 Artikel 2 Absatz 1 festgelegten Zeiträume zwischen dem 1. September 2020 und dem…
Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 stellten die Niederlande einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der…
Mit Schreiben vom 1. Juli 2020 stellten die Niederlande einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der…
Irland wird daher ermächtigt, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.