Beschluss (EU) 2020/1271 des Rates vom 11. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
—Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 27. November 2019 endgültig festgestellt.
Erwägungsgrund 1 32020D1271
Erwägungsgrund 1 32020D1271Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen