Erwägungsgrund 3 32020D1282Nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/698 werden die Fristen für die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen und von Plänen zur…
Erwägungsgrund 11 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung von Risikobewertungen für…
Art. 16 Abs. 1 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 gelten die Fristen für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung von Risikobewertungen…
Erwägungsgrund 13 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen und von Plänen zur…
Art. 17 Abs. 1 32020R0698VERORDNUNG (EU) 2020/698 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 10 der Richtlinie 2005/65/EG gelten die Fristen für die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen und von Plänen zur…
Art. 17 Abs. 1 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Ungeachtet des Artikels 10 der Richtlinie 2005/65/EG gelten die Fristen für die Durchführung der Überprüfung von Risikobewertungen für Häfen und von Plänen zur…