Beschluss (EU) 2020/1332 der Europäischen Zentralbank vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1332
Erwägungsgrund 8 32020D1332Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen