Erwägungsgrund 8 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/323 (EZB/2019/5) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1377 (EZB/2019/26) aufgehoben werden—
Erwägungsgrund 8 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1331BESCHLUSS (EU) 2020/1331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/936 (EZB/2020/39)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/936 (EZB/2017/16) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 3 32023D2811BESCHLUSS (EU) 2023/2811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) (EZB/2023/31)
Der Beschluss (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) sollte daher aufgehoben werden.
Art. 2 Abs. 1 32020D1333Aufhebung und Inkrafttreten
Der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) wird hiermit aufgehoben.