Erwägungsgrund 8 32020D1331BESCHLUSS (EU) 2020/1331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/936 (EZB/2020/39)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/936 (EZB/2017/16) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1333BESCHLUSS (EU) 2020/1333 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/323 (EZB/2019/5) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1377 (EZB/2019/26) aufgehoben werden—
Erwägungsgrund 13 32020D1517BESCHLUSS (EU) 2020/1517 DES RATES vom 19. Oktober 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rat der durch das Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik eingerichteten Organisation für die Lachserhaltung im Nordatlantik zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/937
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/937 aufgehoben werden —
Art. 3 Abs. 1 32020D1332Aufhebung und Inkrafttreten
Der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) wird hiermit aufgehoben.