Erwägungsgrund 8 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/323 (EZB/2019/5) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1377 (EZB/2019/26) aufgehoben werden—
Erwägungsgrund 8 32020D1333BESCHLUSS (EU) 2020/1333 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32023D2818BESCHLUSS (EU) 2023/2818 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/140 (EZB/2020/6) (EZB/2023/34)
Daher muss ein neuer Beschluss der EZB erlassen werden, mir dem der Beschluss (EU) 2020/140 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/6) aufgehoben wird —
Erwägungsgrund 3 32020D1688BESCHLUSS (EU) 2020/1688 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/48)
Der Beschluss (EU) 2020/187 (EZB/2020/8) sollte daher entsprechend geändert werden —