Erwägungsgrund 8 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1377 (EZB/2019/26) aufgehoben werden—
Erwägungsgrund 8 32020D1333BESCHLUSS (EU) 2020/1333 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Eigenmittelbschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/547 (EZB/2020/41)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2018/547 (EZB/2018/11) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1331BESCHLUSS (EU) 2020/1331 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Eignungsprüfung und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/936 (EZB/2020/39)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/936 (EZB/2017/16) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2017/937 (EZB/2017/17) aufgehoben werden —
Art. 2 Abs. 1 32020D1334Aufhebung und Inkrafttreten
Der Beschluss (EU) 2019/323 (EZB/2019/5) wird hiermit aufgehoben.
Erwägungsgrund 3 32014D0032BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. Juli 2014 zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/22 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und des Beschlusses EZB/2013/36 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2014/32) (2014/527/EU)
Die Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36 sollten aus diesem Grund aufgehoben werden —