Erwägungsgrund 3 32015D0046BESCHLUSS (EU) 2016/187 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 über die Festlegung eines Rahmens für eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) für das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2015/46)
Der Beschluss EZB/2013/1 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0029BESCHLUSS (EU) 2015/1574 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. September 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/29)
Der Beschluss EZB/2014/8 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0031BESCHLUSS (EU) 2015/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. September 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2015/31)
Der Beschluss EZB/2014/45 sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 1 Abs. 1 32014D0032Aufhebung der Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36
Die Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36 werden mit Wirkung vom 20. August 2014 aufgehoben.
Erwägungsgrund 6 32016D0011BESCHLUSS (EU) 2016/811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. April 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2016/11)
Der Beschluss EZB/2014/34 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0016BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/15 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/31 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2011/16) (2011/728/EU)
Deshalb sollten die Beschlüsse EZB/2010/15 und EZB/2010/31 entsprechend geändert werden —