Erwägungsgrund 1 32020D1465
Am 18. September 2018 hat der Rat auf der Grundlage des Ersuchens des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen (VN) in Jemen (UNVIM) den Beschluss (GASP) 2018/1249 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des UNVIM angenommen. Die technische Durchführung des Beschlusses (GASP) 2018/1249 wurde dem VN-Büro für Projektdienste (UNOPS) anvertraut und soll den UNVIM in die Lage versetzen, weiterhin seine Beobachtungs- und Inspektionsaufgaben im Einklang mit der Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu erfüllen.