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Mit der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen geschaffen. Dieser Mechanismus beruht auf einem Informationsaustausch, der personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates umfassen kann. Im Rahmen des Kooperationsmechanismus soll jeder Mitgliedstaat prüfen können, ob seine Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch eine ausländische Direktinvestition voraussichtlich beeinträchtigt wird; die Kommission soll prüfen können, ob die Sicherheit und öffentliche Ordnung durch eine ausländische Direktinvestition in mehr als einem Mitgliedstaat voraussichtlich beeinträchtigt wird.
Bei den von der Kommission im Rahmen der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen der Mitgliedstaaten und zur Gewährung der Wirksamkeit des mit der…
Um die Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, ist es auch wichtig, in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Informationen und Koordinierung…
Diese internen Vorschriften sollten alle Datenverarbeitungsvorgänge abdecken, die die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des mit der…
Der Kooperationsmechanismus sollte nur zum Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten alle ausländischen Direktinvestitionen in ihrem Hoheitsgebiet mit, die einer…
Unbeschadet des Artikels 14 Absatz 5 und des Artikels 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann die Kommission auf der Grundlage des Artikels 25 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.