Art. 2 32020D1410Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 3 32020D1494BESCHLUSS (EU) 2020/1494 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…
Art. 3 32020D1508BESCHLUSS (EU) 2020/1508 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 festgelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 32022D1912BESCHLUSS (EU) 2022/1912 DES RATES vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt im Hinblick auf die Annahme der überarbeiteten Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 festgelegten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 32022D1962BESCHLUSS (EU) 2022/1962 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 festgelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 Abs. 2 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im GA-Unterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart…