Erwägungsgrund 3 32024D1005
Die Annahme von Standards im CESNI hat keine unmittelbare Rechtswirkung; in der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates erfordert die Bezugnahme auf die neuesten CESNI-Standards für Berufsqualifikationen, d. h. die Europäischen Standard für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN“) Bezug genommen. Auch die ZKR nimmt in ihrer Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein auch auf den neuesten Standard Bezug. Gemäß den Artikeln 17 bis 46 des Übereinkommens kann die ZKR verbindliche Beschlüsse zur Festlegung von Anforderungen an die Berufsqualifikationen in der Rheinschifffahrt erlassen.