Erwägungsgrund 4 32020D1544
Aufgrund des Audits wurde festgestellt, dass die Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen, die Probenahmen, die Prüfungen und die amtlichen Nachkontrollen von Getreidesaatgut angemessen durchgeführt werden und den Anforderungen gemäß Anhang II der Entscheidung 2003/17/EG sowie den entsprechenden Vorschriften gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gerecht werden. Ferner wurde festgestellt, dass die für die Zertifizierung von Saatgut in der Ukraine zuständigen nationalen Behörden kompetent sind und ordnungsgemäß arbeiten.