Erwägungsgrund 7 32020D1573BESCHLUSS (EU) 2020/1573 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7511)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32020D1101BESCHLUSS (EU) 2020/1101 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0048BESCHLUSS (EU) 2020/48 DES RATES vom 21. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2019/274 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32021D0660BESCHLUSS (EU) 2021/660 DER KOMMISSION vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0407BESCHLUSS (EU) 2020/407 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. März 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/13)
Daher ist der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 3 32020D1688BESCHLUSS (EU) 2020/1688 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/48)
Der Beschluss (EU) 2020/187 (EZB/2020/8) sollte daher entsprechend geändert werden —