Erwägungsgrund 18 32022D1628
Falls die aus Anleihen für außerordentlichen Makrofinanzhilfen für die Ukraine im Rahmen der gedeckten Makrofinanzhilfen entstandenen finanziellen Verpflichtungen der Union vorübergehend aus Dotierungen des gemeinsamen Dotierungsfonds, die zur Deckung anderer finanzieller Verbindlichkeiten der Union vorgesehen sind, beglichen werden, könnten die von den Mitgliedstaaten gestellten Garantien zu dem Zweck abgerufen werden, die Dotierungen für diese finanziellen Verbindlichkeiten wieder aufzustocken.