Erwägungsgrund 6 32020D1101BESCHLUSS (EU) 2020/1101 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32021D0660BESCHLUSS (EU) 2021/660 DER KOMMISSION vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Der Beschluss (EU) 2020/491 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32020D1793BESCHLUSS (EU) 2020/1793 DES RATES vom 16. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage hinsichtlich seiner Geltungsdauer
Der Beschluss Nr. 940/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32019D1750BESCHLUSS (EU) 2019/1750 DES RATES vom 21. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2019/274 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32020D1805BESCHLUSS (EU) 2020/1805 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU und des Beschlusses (EU) 2016/1349 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse und Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8152) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2014/350/EU und der Beschluss (EU) 2016/1349 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32020D1782BESCHLUSS (EU) 2020/1782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 573/2014/EU sollte daher entsprechend geändert werden —