Erwägungsgrund 6 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Aus Günden der Klarheit und unter Berücksichtigung der Anzahl der in Anhang III Anlage II des Abkommens erforderlichen Änderungen, sollte diese Anlage…
Erwägungsgrund 3 32012D0381BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/381/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden.
Erwägungsgrund 3 32020D1301BESCHLUSS (EU) 2020/1301 DER KOMMISSION vom 17. September 2020 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32019D0572BESCHLUSS (EU) 2019/572 DES RATES vom 8. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Änderung 1 des Abkommens sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0202BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/202/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 3 32018D1733BESCHLUSS (EU) 2018/1733 DER KOMMISSION vom 14. November 2018 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens sollte daher geändert werden.