Erwägungsgrund 1 32019D1736BESCHLUSS (EU) 2019/1736 DES RATES vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Im Einklang mit Artikel 339 Absatz 1 des Abkommens erstellt der gemäß Artikel 363 des Abkommens eingesetzte Partnerschaftsausschuss eine Liste mit mindestens 15…
Erwägungsgrund 2 32020D1491BESCHLUSS (EU) 2020/1491 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Abkommens stellt der WPA-Ausschuss eine Liste mit Personen auf, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen (im…
Erwägungsgrund 1 32019D1736BESCHLUSS (EU) 2019/1736 DES RATES vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 339 Absatz 1 des umfassenden und verstärkten Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und…
Erwägungsgrund 4 32014D0794BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt (2014/794/EU)
Gemäß Artikel 3A des Protokolls stellt der Ausschuss unmittelbar nach seiner Einsetzung eine Liste mit 15 Personen auf, die als Schiedsrichter fungieren sollen.
Erwägungsgrund 2 32019D1941BESCHLUSS (EU) 2019/1941 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss im Zusammenhang mit der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen sieht vor, dass der WPA-Ausschuss eine Liste von fünfzehn Personen aufstellt, die willens und in der Lage sind, bei Streitbeilegungsverfahren…
Erwägungsgrund 2 32019D1941BESCHLUSS (EU) 2019/1941 DES RATES vom 18. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss im Zusammenhang mit der Annahme der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 85 Absatz 1 des Abkommens muss der WPA-Ausschuss eine Liste mit Personen aufstellen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu…