Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2017/2315 muss der Rat zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 des genannten Beschlusses die allgemeinen Bedingungen festlegen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen.
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2017/2315 sollte der Rat zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 und insbesondere Artikel 9 Absatz 1, und…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 erlassen, mit dem die allgemeinen Bedingungen aufgestellt wurden“ unter denen Drittstaaten in…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 erlassen, mit dem die allgemeinen Bedingungen aufgestellt wurden, unter denen Drittstaaten in…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 erlassen, mit dem die allgemeinen Bedingungen aufgestellt wurden, unter denen Drittstaaten in…
zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 die allgemeinen Bedingungen festgelegt werden, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten,…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.