Beschluss (EU) 2020/1658 des Rates vom 6. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung der Republik Usbekistan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32020D1658
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