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Beide Technische Organe im Sinne des Artikels 1 Absatz F des Abkommens, d. h. für die Europäische Union (EU) die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Federal Aviation Administration (FAA), haben dem Bilateralen Aufsichtsgremium vorgeschlagen, einen Beschluss zur Erstellung eines neuen Anhangs 4 des Abkommens anzunehmen, in dem die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsfeststellungen und Unterlagen für Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices — im Folgenden „FSTD“) geregelt wird.
Beide Technischen Organe im Sinne des Artikels 1 Absatz F des Abkommens, nämlich die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) für die Europäische Union…
Es ist zweckmäßig, den im Bilateralen Aufsichtsgremium im Namen der Union gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 2011/719/EU zu vertretenden Standpunkt…
Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), die für die Ausbildung, Prüfung und Befähigungsüberprüfungen von Piloten bzw.…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.