Beschluss (EU) 2020/1697 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0010 zur Annahme des Anhangs 3 des Abkommens
Das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“) wurde durch den Beschluss 2011/719/EU des Rates im Namen der Union genehmigt und ist am 1. Mai 2011 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32020D1697
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