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„ANHANG II LISTE DER UNTER ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE F ZIFFER I FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme. 2. Waffen mit einem Kaliber über 12,7 mm sowie dafür besonders konstruierte Komponenten und zugehörige Munition (ausgenommen sind schultergestützte Panzerabwehrraketenstartgeräten, beispielsweise Panzerfäuste oder leichte Panzerabwehrwaffen (LAW), Gewehrgranaten oder Granatenabschussgeräten). 3. Mörser mit einem Kaliber über 82 mm und zugehörige Munition. 4. Panzerabwehrlenkwaffen, einschließlich Panzerabwehrlenkflugkörpern (ATGM) sowie dafür besonders konstruierte Munition und Komponenten. 5. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Treibladungen und Vorrichtungen sowie Minen und damit zusammenhängendes Wehrmaterial. 6. Visiere mit Nachtsichtfähigkeit. 7. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Luftfahrzeuge (‚Luftfahrzeuge‘ bezeichnet Fluggeräte mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln, oder Hubschrauber.). 8. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Wasserfahrzeuge und Amphibienfahrzeuge (‚Wasserfahrzeuge‘ umfassen alle Schiffe, Oberflächeneffektfahrzeuge, Wasserfahrzeuge mit geringer Wasserlinienfläche oder Tragflügelboote sowie den Schiffskörper oder einen Teil des Schiffskörpers.). 9. unbemannte Kampfluftfahrzeuge (im Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen in der Kategorie IV verzeichnet). “
„ANHANG II LISTE DER UNTER ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE d ZIFFER i FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme;…
1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem Kaliber über 12,7 mm sowie dafür besonders konstruierte Komponenten…
Folgender Anhang wird angefügt: „ANHANG IV LISTE DER UNTER ARTIKEL 3 ABSATZ 2 BUCHSTABE a FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich…
Anhang IV erhält folgende Fassung: „ANHANG IV Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich…
„ANHANG II Liste der in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe f genannten Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2.…
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.