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Anhang IV erhält folgende Fassung: „ANHANG IV Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem Kaliber über 12,7 mm sowie dafür besonders konstruierte Komponenten und zugehörige Munition (mit Ausnahme von schultergestützten Panzerabwehrraketenstartgeräten, beispielsweise Panzerfäusten oder leichten Panzerabwehrwaffen, rückstoßfreien Gewehren, Gewehrgranaten oder Granatenabschussgeräten); 3. Mörser mit einem Kaliber über 82 mm und zugehörige Munition; 4. Panzerabwehrlenkwaffen, einschließlich Panzerabwehrlenkflugkörpern (ATGM) sowie dafür besonders konstruierte Munition und Komponenten; 5. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Treibladungen und Vorrichtungen sowie Minen und damit zusammenhängendes Wehrmaterial; Zünder; 6. Visiere mit Nachtsichtfähigkeit, einschließlich Wärmebild- und Infrarotkamera, und Zubehör; 7. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Luftfahrzeuge mit Starr-, Schwenk- oder Kippflügeln oder Kipprotoren; 8. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Wasserfahrzeuge und Amphibienfahrzeuge (‚Wasserfahrzeuge‘ umfasst alle Schiffe, Oberflächeneffektfahrzeuge, Wasserfahrzeuge mit geringer Wasserlinienfläche oder Tragflügelboote sowie den Schiffskörper oder einen Teil des Schiffskörpers); 9. unbemannte Kampfluftfahrzeuge (im Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen in der Kategorie IV verzeichnet). “
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem…
Folgender Anhang wird angefügt: „ANHANG IV LISTE DER UNTER ARTIKEL 3 ABSATZ 2 BUCHSTABE a FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich…
„ANHANG II LISTE DER UNTER ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE F ZIFFER I FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme.…
„ANHANG II LISTE DER UNTER ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE d ZIFFER i FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme;…
1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem Kaliber über 12,7 mm sowie dafür besonders konstruierte Komponenten…
„ANHANG II Liste der in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe f genannten Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.