Erwägungsgrund 1 32020D1787
Das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“) wurde am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet und trat am 1. April 2003 in Kraft. Gemäß dem Beschluss Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses (im Folgenden „Beschluss über Übergangsmaßnahmen“) gilt es bis zum 31. Dezember 2020.