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Mit dem Beschluss Nr. 189/2014/EU des Rates wird Frankreich ermächtigt, auf in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion hergestellten und im französischen Mutterland verkauften „traditionellen“ Rum einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden, der niedriger sein kann als der in der Richtlinie 92/84/EWG des Rates festgelegte Mindestverbrauchsteuersatz, jedoch den normalen nationalen Verbrauchsteuersatz für Alkohol um nicht mehr als 50 % unterschreiten darf. Der ermäßigte Verbrauchsteuersatz gilt nur für ein Jahreskontingent von 144 000 Hektolitern reinen Alkohols. Diese Ermächtigung endet am 31. Dezember 2020.
Frankreich kann abweichend von Absatz 1 und 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz für andere…
Abweichend von Artikel 110 AEUV wird Frankreich ermächtigt, auf in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion hergestellten „traditionellen“ Rum im…
Die Französische Republik kann einen ermäßigten Steuersatz, der den Mindestsatz unterschreiten, jedoch nicht um mehr als 50 % unter dem normalen nationalen…
Mit dem Beschluss Nr. 376/2014/EU des Rates wurde Portugal ermächtigt, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und…
Die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses gilt für Rum im Sinne von Anhang II Nummer 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des…
Im französischen Mutterland vertriebener „traditioneller“ Rum wird typischerweise in größeren Flaschen (36 % des Rums wird in 1-Liter-Flaschen verkauft) und mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.