Erwägungsgrund 1 32020D1790
Mit dem Beschluss Nr. 376/2014/EU des Rates wurde Portugal ermächtigt, in der autonomen Region Madeira auf die dort hergestellten und verbrauchten Rum- und Likörerzeugnisse sowie in der autonomen Region Azoren auf die dort hergestellten und verbrauchten Likör- und Branntweinerzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden, der niedriger sein kann als der Mindestverbrauchsteuersatz gemäß der Richtlinie 92/84/EWG des Rates, jedoch den normalen nationalen Verbrauchsteuersatz für Alkohol um nicht mehr als 75 % unterschreiten darf.