Art. 2 32020D1793BESCHLUSS (EU) 2020/1793 DES RATES vom 16. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage hinsichtlich seiner Geltungsdauer
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 5 32020D1791BESCHLUSS (EU) 2020/1791 DES RATES vom 16. November 2020 zur Ermächtigung Frankreichs, auf in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion hergestellten „traditionellen“ Rum ermäßigte Sätze bestimmter indirekter Steuern anzuwenden
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.
Art. 5 32021D0991BESCHLUSS (EU) 2021/991 DES RATES vom 7. Juni 2021 über die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU
Der vorliegende Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2022, mit Ausnahme von Artikel 4, der ab dem 1. Juli 2021 gilt.
Art. 7 32020D1790BESCHLUSS (EU) 2020/1790 DES RATES vom 16. November 2020 zur Ermächtigung Portugals, auf bestimmte in den autonomen Regionen Madeira und Azoren hergestellte alkoholische Erzeugnisse einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz anzuwenden
Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.
Art. 5 32022D0521BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/521 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION vom 28. März 2022 zur Ernennung der Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Dieser Beschluss tritt am 28. März 2022 in Kraft.
Art. 2 32021D0014BESCHLUSS (GASP) 2021/14 DES RATES vom 7. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2021.