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Mit der Entscheidung 2002/546/EG des Rates , die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags erging, wurde Spanien ursprünglich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2011 bestimmte auf den Kanarischen Inseln hergestellte Erzeugnisse ganz oder teilweise von der AIEM-Steuer zu befreien. Der Anhang dieser Entscheidung enthielt eine Liste von Erzeugnissen, die ganz oder teilweise von der Steuer befreit werden konnten. Die Differenz zwischen den auf lokale Erzeugnisse angewandten Steuersätzen und den auf auswärtige Erzeugnisse angewandten Steuersätzen darf je nach Erzeugnis 5, 15 oder 25 Prozentpunkte nicht überschreiten.
Mit dem Beschluss Nr. 377/2014/EU des Rates wurde Spanien ermächtigt, für bestimmte Erzeugnisse, die lokal auf den Kanarischen Inseln hergestellt werden, bis…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Die Anwendung der in Absatz 1 genannten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen insgesamt darf bei den Erzeugnissen, die unter die in Anhang I aufgeführten…
Dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechend und um Flexibilität zu gewährleisten, können die spanischen Behörden Änderungen an der Liste der Erzeugnisse und…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.