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Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, sollen die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und Schuhe im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa überarbeitet werden. Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Kriterien für das EU-Umweltzeichen gemäß dem Beschluss 2014/350/EU und dem Beschluss (EU) 2016/1349 bis zum gleichen Enddatum zu verlängern, damit die Kommission beide Produktgruppen gemeinsam überprüfen und sie gegebenenfalls bündeln kann.
Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gemäß dem…
Damit ausreichend Zeit für den endgültigen Abschluss des Überarbeitungsprozesses bleibt und eine verlässliche Perspektive im Hinblick auf die wirtschaftliche…
Aus demselben Grund müssen die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen, Möbel sowie Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis im…
Nach den Erörterungen mit dem Mitgliedern des EUEB im Jahr 2016 muss die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/350/EU verlängert werden, da die Umweltziele der in…
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/350/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse sowie…
Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, testet die Kommission im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.