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Aus demselben Grund müssen die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen, Möbel sowie Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa und den damit verbundenen künftigen Gesetzgebungsinitiativen überarbeitet werden. Daher ist es angezeigt, den Geltungszeitraum der in den Beschlüssen 2014/391/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 festgelegten Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens bis zum selben Enddatum zu verlängern, damit die Kommission die Kriterien für die drei Produktgruppen in Synergie mit künftigen Gesetzgebungsinitiativen zusammen überarbeiten und, sofern dies möglich erscheint, bündeln kann.
Mit dem Beschluss (EU) 2017/176 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und…
Mit dem Beschluss 2014/391/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bettmatratzen“ fest. Der…
Um den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft weiter zu erleichtern, sollen die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Textilerzeugnisse und…
Um eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen zu erreichen, sollte eine Fusion dieser Produktgruppe mit der Produktgruppe „Möbel“…
Damit die Kommission ähnliche Kriterien in Synergie mit künftigen Gesetzgebungsinitiativen überarbeiten und, sofern dies möglich erscheint, bündeln kann, ist es…
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/391/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen sowie der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.